Übungsnachweis Gleitschirm ab 2026: Was du jetzt nachweisen musst
Bisher reichte es, eine gültige Lizenz zu haben. Das reicht jetzt nicht mehr. Ab 1.1.2026 musst du fliegerische Übung aktiv belegen.
Dieser Ratgeber fasst allgemein zugängliche Informationen aus Hersteller-Dokumenten, DHV-Quellen und Gesetzestexten zusammen (Stand: Juni 2026). Die Angaben wurden nicht durch einen direkten Abruf aktueller Websites live verifiziert — Inhalte können sich geändert haben. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen DHV-zugelassenen Betrieb, den jeweiligen Hersteller oder einen Fachanwalt für Luftfahrtrecht. Verbindliche Informationen erhältst du direkt beim DHV oder dem jeweiligen Hersteller.
1. Was sich geändert hat und warum
Bisher galt beim DHV: ausreichende fliegerische Übung ist vorhanden, solange niemand das Gegenteil beweist. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat diese Praxis gekippt. Auslöser waren zwei tödliche Hängegleiter-Unfälle bei der Einweisung in den UL-Schlepp. Das LBA hat klargestellt, dass § 45 Abs. 4 LuftPersV ausdrücklich einen aktiven Nachweis fordert, keine Vermutung.
Ab 1.1.2026 müssen Gleitschirmpiloten (und Hängegleiter-Piloten) fliegerische Übung nachweisen. Die Pflicht gilt nicht rückwirkend: Flüge aus den 24 Monaten vor dem Stichtag zählen mit, wenn sie dokumentiert sind.
Für viele Piloten ist das kein Problem. Wer regelmäßig fliegt und ein Flugbuch führt, ist schon fertig. Wen es trifft, ist wer nach einer längeren Pause wieder einsteigen will, ohne Dokumentation der letzten Jahre.
2. Die zwei Wege zum Nachweis
Du hast zwei Optionen. Du brauchst nur eine davon zu erfüllen.
Option A: Flüge dokumentieren
Mindestens 10 Flüge in den letzten 24 Monaten mit einem Gleitsegel in einer in deiner Lizenz eingetragenen Startart. Schriftlich im Flugbuch oder digital.
Option B: Bestätigung einholen
Ein Fluglehrer, Fluglehrer-Anwärter oder Prüfer bestätigt schriftlich oder digital, dass du ausreichend fliegerisch üblich bist.
Wichtig: Sind die 24 Monate einmal abgelaufen, geht Option A nicht mehr. Dann bleibt nur noch die Bestätigung durch einen Fluglehrer oder Prüfer.
Was die Bestätigung enthalten muss
Für Option B reicht ein einzelner beobachteter Flug, bei dem Start, Flug und Landung ohne Eigen- oder Fremdgefährdung und regelkonform durchgeführt wurden. Der Prüfer oder Fluglehrer dokumentiert: Datum, Ort, Luftsportgerät-Muster, Startart, sowie Unterschrift und Lizenznummer.
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3. Was als Flug gilt
Die Definition ist kurz: Start, Flug und Landung.
Zählt
Alle Flüge mit einem Gleitsegel in einer in deiner Lizenz eingetragenen Startart. Ausbildungsflüge während der Schule zählen ebenfalls.
Zählt nicht
Groundhandling zählt nicht. Motorschirm-Flüge: Stand FAQ Dezember 2025 noch offen, wird vom DHV geprüft.
Mehrere Startarten in der Lizenz
Für Gleitschirmführer gilt: Flüge können in einer der eingetragenen Startarten (Hangstart oder Windenschleppstart) gemacht werden. Die andere ist damit abgedeckt, du musst nicht beide separat nachweisen.
4. Was du dokumentieren musst
Pro Flug sind folgende Angaben Pflicht (§ 120 LuftPersV):
- Name des Piloten
- Datum
- Muster des Fluggeräts
- Startart
- Flugdauer
- Start- und Landeplatz (Fluggelände)
Schriftlich im Flugbuch oder digital. Bei digitaler Dokumentation empfiehlt der DHV eine Form, die auch ausgedruckt oder als Screenshot vorgelegt werden kann.
Du musst die Dokumentation nicht proaktiv an den DHV oder eine Behörde schicken. Aber du musst sie auf Verlangen vorlegen können.
5. Was passiert, wenn du es nicht schaffst
Die Lizenz wird nicht ungültig. Das ist der entscheidende Punkt, der viele beruhigen dürfte.
Wer keinen Nachweis erbringen kann, darf die Rechte aus der Lizenz nicht ausüben, also nicht fliegen. Das Fliegen ohne gültigen Nachweis ist ein Verstoß gegen § 45 Abs. 4 LuftPersV.
Der Weg raus: Ein Fluglehrer, Fluglehrer-Anwärter oder Prüfer bestätigt nach einem beobachteten Flug, dass ausreichendes fliegerisches Können vorhanden ist. Danach darfst du wieder selbstständig fliegen.
Gibt es konkrete Zweifel am fliegerischen Können (z. B. nach einem Unfall), kann der DHV außerdem eine Nachschulung in einer Flugschule mit anschließendem Überprüfungsflug anordnen.
6. Passagierberechtigung (Tandem)
Für die Passagierberechtigung gelten zusätzliche Anforderungen, die sich mit der neuen Regelung nicht verändert haben:
- Überprüfungsflug alle 36 Monate vor einem Fluglehrer oder Prüfer in einer eingetragenen Startart.
- Wird der Überprüfungsflug nicht fristgerecht absolviert, ruht die Passagierberechtigung, bis eine Nachschulung und ein neuer Überprüfungsflug absolviert sind.
- Recency für Tandem: In den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts und Landungen mit einem Gleitsegel (§ 45a LuftPersV). Das gilt zusätzlich zum allgemeinen Übungsnachweis.
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Häufige Fragen
Gilt die neue Regel rückwirkend?
Nein. Die Nachweis-Pflicht beginnt am 1.1.2026. Flüge aus den 24 Monaten davor (also ab Januar 2024) zählen, wenn du sie dokumentiert hast. Wer kein Flugbuch geführt hat, muss die Alternative (Fluglehrer-Bestätigung) nutzen.
Reicht DHV-XC als Nachweis?
Ja, laut DHV-FAQ. Du musst die Spalten-Konfiguration in DHV-XC so einstellen, dass alle Pflichtangaben (Muster, Startart, Flugdauer, Startplatz) vorhanden sind.
Was ist, wenn ich seit 3 Jahren nicht geflogen bin?
Die 24 Monate sind abgelaufen. Option A (10 Flüge dokumentieren) funktioniert dann nicht mehr. Du brauchst einen Fluglehrer oder Prüfer, der nach einem beobachteten Flug dein ausreichendes Können bestätigt.
Muss ich die Unterlagen einschicken?
Nein. Du musst die Dokumentation nicht proaktiv einschicken. Auf Verlangen des DHV oder der Luftaufsicht musst du sie aber vorlegen können.
Zählt Groundhandling?
Nein. Groundhandling gilt nicht als Flug. Nur echte Starts mit anschließendem Flug und Landung zählen.
Kein Rechtsrat. Für Einzelfälle: DHV-Rechtsschutz oder Anwalt für Luftrecht.
Quellen & weiterführende Informationen
