Gleitschirm-Check überflogen: Was passiert mit der Versicherung?
Von 'die Versicherung zahlt gar nichts mehr' bis 'solange er gut fliegt, merkt das eh keiner': Was stimmt wirklich, wenn der 2-Jahres-Check abgelaufen ist?
Dieser Ratgeber fasst allgemein zugängliche Informationen aus Hersteller-Dokumenten, DHV-Quellen und Gesetzestexten zusammen (Stand: Juni 2026). Die Angaben wurden nicht durch einen direkten Abruf aktueller Websites live verifiziert — Inhalte können sich geändert haben. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen DHV-zugelassenen Betrieb, den jeweiligen Hersteller oder einen Fachanwalt für Luftfahrtrecht. Verbindliche Informationen erhältst du direkt beim DHV oder dem jeweiligen Hersteller.
1. Ab wann gilt der Schirm als nicht mehr lufttüchtig?
Ein Gleitschirm ist in Deutschland ein Luftfahrzeug nach § 1 LuftVG. Als Pilot und Halter bist du dafür verantwortlich, dass er vor jedem Flug lufttüchtig ist.
Pflichtcheck: Alle 24 Monate bei einem DHV-zugelassenen Betrieb.
Einen Tag drüber: Rechtlich nicht lufttüchtig. Fliegen damit ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Versicherungsbedingungen beziehen sich wörtlich auf die Musterprüfung (LTF / EN 926), nicht explizit auf den 2-Jahres-Check. Dass ein überfälliger Check trotzdem relevant ist, ist die naheliegende Schlussfolgerung aus den LTF, steht so aber nicht im Kleingedruckten. Verbindliche Auskunft: direkt beim DHV.
Fristen automatisch im Blick behalten
nextXC berechnet alle deine Sicherheitsfristen automatisch und erinnert dich rechtzeitig per E-Mail.
Kostenlos anmeldenKeine Kreditkarte. Kostenlos für Piloten.
2. Die Halter-Haftpflichtversicherung
Die gute Nachricht zuerst: Die DHV-Haftpflicht zahlt Geschädigten, egal ob dein Check überfällig ist oder nicht. Das ist Pflichtversicherung, ähnlich wie beim Auto.
Das "dicke Aber": Regress, vertraglich begrenzt
Nach § 9 der Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (AHB-Lu H 1 2008) i. V. m. § 28 VVG gilt:
Vorsatz → Versicherer ist von der Leistungspflicht komplett frei.
Grobe Fahrlässigkeit vor dem Schadensfall (z. B. wissentlich mit überfälligem Check fliegen) → Der Regress ist in der Regel vertraglich auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Die genaue Grenze steht im jeweiligen Versicherungsvertrag, beim DHV nachfragen.
Obliegenheitsverletzung nach dem Schadensfall (z. B. verspätete Meldung, fehlende Mitwirkung) → Auch hier ist der Regress in der Regel vertraglich begrenzt, typischerweise niedriger als bei Verstößen vor dem Schadenfall.
Quelle: Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (AHB-Lu H 1 2008), erhältlich beim DHV. Konkrete Beträge abhängig vom Versicherungsvertrag. Verbindliche Auskunft nur vom Versicherer.
3. Kasko & Unfallversicherung: hier kein Kürzen, sondern alles weg
Bei Kasko und Unfall ist die Lage klarer. Und härter. § 3 der Luftfahrt-Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB-Lu U 2008):
"Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle der versicherten Person als Führer eines Luftfahrzeugs … wenn sich das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat."
Das ist kein gestuftes Kürzen, sondern ein kompletter Leistungsausschluss. Das betrifft: personenbezogene Bergungskosten (über die DHV-Haftpflicht mitversichert: 2 500 € / 10 000 € / 20 000 € je nach Tarif) sowie eine separate Geräte-Kasko.
4. Was, wenn der Check gar nichts mit dem Unfall zu tun hatte?
Jetzt wird's interessant. Das kennen die wenigsten:
§ 28 Abs. 3 Satz 1 VVG: Kausalitätsgegenbeweis
Kannst du nachweisen, dass der abgelaufene Check weder Ursache des Unfalls war noch Einfluss auf die Schadenfeststellung hatte, kann der Regress entfallen oder gemindert werden. Hängt vom Einzelfall ab, im Streit entscheidet ein Gericht.
Beispiel: Check ist drei Wochen überfällig. Du stürzt ab, weil dich ein Thermikschlauch überrascht. Ein Gutachten bestätigt: Schirm technisch einwandfrei. Kein Kausalzusammenhang, Regress entfällt.
- !Kasko/Unfall: Kein Kausalitätsgegenbeweis möglich. Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob der Zustand den Unfall verursacht hat.
- ✓Haftpflicht: § 28 Abs. 3 VVG gilt. Gegenbeweis möglich, Sachverständigengutachten entscheidet.
Kein Rechtsrat. Für konkrete Schadensfälle Fachanwalt für Luftfahrtrecht hinzuziehen.
5. Tandem: der Passagier ist nicht automatisch mitversichert
Kurze Antwort: Die Standard-Halterhaftpflicht deckt Schadensansprüche des Passagiers in der Praxis nicht ab.
Gewerbliche Tandemflüge: separate Passagier-Haftpflicht ist erforderlich. Privat? Kommt auf Vertrag und Zulassung an. Vor dem ersten Tandemflug beim DHV und Versicherer klären.
6. Im Ausland: Dokumente raus, bitte
Italien, Frankreich, Slowenien: Manche Behörden und Fluggebietsbetreiber sind bei Kontrollen und nach Unfällen sehr penibel. Kein gültiger Check-Stempel: unangenehme Situationen vorprogrammiert.
Hinweis: Dieser Abschnitt betrifft ausländisches Recht und lokale Behördenpraxis, nicht die DHV/HDI-Versicherungsbedingungen, die geografisch weiter gefasst sind. Für spezifische Einflugbestimmungen in einzelnen Ländern wende dich an den jeweiligen nationalen Verband.
2-Jahres-Check-Termin nie verpassen
nextXC berechnet den nächsten Pflichtcheck aus dem letzten Prüfdatum und erinnert dich rechtzeitig per E-Mail, so bleibt dein Schirm immer lufttüchtig.
Kostenlos startenKostenlos für Piloten. Keine Kreditkarte.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn der Gleitschirm-Check abgelaufen ist?
Haftpflicht: Geschädigte sind in der Regel durch die Pflichtversicherung abgesichert. Bei grob fahrlässigem Verstoß kann der Versicherer beim Piloten Regress nehmen. Dieser ist vertraglich typischerweise auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt (genaue Grenzen im Versicherungsvertrag). Kann der Pilot nachweisen, dass der abgelaufene Check nicht ursächlich war (§ 28 Abs. 3 VVG), kann der Regress entfallen. Kasko/Unfall: vollständiger Leistungsausschluss möglich. Verbindliche Auskunft nur vom Versicherer.
Wie lange darf man den Check überfliegen?
Keinen einzigen Tag. Ab dem ersten Tag nach Ablauf der 24 Monate gilt der Schirm rechtlich als nicht lufttüchtig.
Gilt die DHV-Versicherung auch ohne gültigen Check?
Die Haftpflicht schützt Geschädigte weiterhin, aber der Versicherer kann beim Piloten Regress nehmen. Die Kasko/Unfall-Komponente kann vollständig entfallen.
Was kostet ein 2-Jahres-Check?
In der Regel zwischen 60 und 150 €, je nach Betrieb, Schirmgröße und Zustand. Die nextXC-App hilft dir, einen zertifizierten Betrieb in deiner Nähe zu finden.
Fristen automatisch im Blick behalten
nextXC berechnet alle deine Sicherheitsfristen automatisch und erinnert dich rechtzeitig per E-Mail.
Kostenlos anmeldenKeine Kreditkarte. Kostenlos für Piloten.
Quellen & weiterführende Informationen
